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FAQ

Was bedeutet die natürliche Dauerhaftigkeit einer Holzart?
Was versteht man unter Gebrauchsklassen?
Kessel-Vakuum-Druck-Verfahren
Verfärbungen auf Terrassenbelägen aus Holz
Vergrauen der Holzoberfläche
Wie sind Holzreste/Abschnitte sowie Terrassenhölzer nach deren Nutzung zu entsorgen?
Was ist Splint- und Kernholz?
Schutzmittel

Was bedeutet die natürliche Dauerhaftigkeit einer Holzart?

Die natürliche Dauerhaftigkeit einer Holzart beschreibt seine Widerstandsfähigkeit gegen einen Angriff durch holzzerstörende Insekten und Pilze. Nach der Norm DIN EN 350 werden die Holzarten in verschiedene Dauerhaftigkeitsklassen unterteilt. Die Einteilung der Dauerhaftigkeitsklassen gegenüber Pilzbefall ist wie folgt abgestuft: 1 (= sehr dauerhaft), 2 (= dauerhaft), 3 (= mäßig dauerhaft), 4 (= wenig dauerhaft) bis 5 (= nicht dauerhaft). Die natürliche Dauerhaftigkeit bezieht sich ausschließlich auf das Kernholz. Das Splintholz jedes Holzes wird grundsätzlich in die Klasse 5 als „nicht dauerhaft“ eingestuft. Die natürliche Dauerhaftigkeit einer Holzart ist keine absolute Größe, sondern wird errechnet durch Vergleich von Testergebnissen mit nicht dauerhaftem Kiefernsplint- oder Buchenholz. Beispiele aus DIN EN 350 zur Klassifizierung der natürlichen Dauerhaftigkeit einiger Holzarten gegenüber holzzerstörenden Pilzen sind:

Holzart Dauerhaftig­keitsklasse Bezeichnung
Ipé 1 sehr dauerhaft
Robinie 1-2 sehr dauerhaft bis dauerhaft
Bangkirai 2 dauerhaft
Garapa 3 mäßig dauerhaft
Kiefer (aus Europa) 3-4 mäßig bis wenig dauerhaft
Lärche 3-4 mäßig bis wenig dauerhaft
Douglasie (aus Europa) 3-4 mäßig bis wenig dauerhaft
Fichte 4 wenig dauerhaft
Splintholz aller Holzarten 5 nicht dauerhaft

Innerhalb einer Holzart kann die natürliche Dauerhaftigkeit einer gewissen Schwankungsbreite unterliegen. Holz aus Plantagenanbau ist in der Regel weniger dauerhaft als Holz aus seinem natürlichen Wuchsgebiet.

Faustformel: Unbehandeltes Holz, das waagerecht verbaut und der Witterung ausgesetzt ist, sollte mindestens die Dauerhaftigkeitsklasse 2 besitzen, Hölzer im Erdkontakt oder unter vergleichbaren Bedingungen immer die Dauerhaftigkeitsklasse 1. Schutzmittelbehandeltes Holz ist grundsätzlich für den Einsatz im Holzterrassenbau geeignet. Die Haltbarkeit der Holzbauteile wird dabei auch bestimmt durch die jeweilige Einbausituation (z. B. ob Feuchtigkeit rasch verdunsten kann).

Eine Gefährdung von Terrassendielen durch holzzerstörende Insekten ist nicht relevant.

Was versteht man unter Gebrauchsklassen?

Gebrauchsklassen (GK) dienen der Einteilung verbauten Holzes in Abhängigkeit von den während der Nutzung zu erwartenden Umgebungsbedingungen. Die Gebrauchsklassen werden nach der europäischen Norm EN 335 unterteilt in:

    • GK 1 (Holz im Innenbereich, trocken)
    • GK 2 (Holz im Innenbereich oder unter Dach, nicht der Witterung ausgesetzt, jedoch Kondensation möglich)
    • GK 3 (Holz im Außenbereich, kein Erdkontakt, aber der Witterung ausgesetzt)
    • GK 4 (Holz im Außenbereich, in Kontakt mit Erde oder Süßwasser) und
    • GK 5 (Holz im Meerwasserkontakt).

Terrassenbeläge aus Holz werden üblicherweise in GK 3 eingestuft. Holzunterkonstruktionen sollten je nach Bauweise und den vorherrschenden Einbaubedingungen (Spritzwasserbereiche, Belüftung etc.) der GK 4 zugeordnet werden.

Hölzer in den Gebrauchsklassen 3 und 4 sind durch holzzerstörende Pilze und Insekten gefährdet. Dementsprechend sollten die Holzauswahl erfolgen und die konstruktiven Grundsätze beachtet werden.

Kessel-Vakuum-Druck-Verfahren

Um nicht ausreichend dauerhafte Holzarten, in der Regel sind es Nadelhölzer, wirksam vor Befall durch holzzerstörende Pilze und Insekten zu schützen, wird der natürliche Rohstoff in großtechnischen Anlagen widerstandsfähig gegen diese Schadorganismen gemacht. Diese Imprägnierung erhöht die Dauerhaftigkeit des Holzes.

Das Kessel-Vakuum-Druck-Verfahren ist seit Jahrzehnten etabliert und ist „Stand der Technik“. Hierbei werden Hölzer in einem Druckbehälter, dem sogenannten Kessel, behandelt. Mit Hilfe von Unterdruck (Vakuum) und Druck wird eine Schutzmittellösung tief ins Holz eingebracht.

Zunächst wird die Luft aus den Zellhohlräumen des Holzes mittels Vakuum entfernt und so Platz für die Imprägnierlösung geschaffen, die anschließend mit hohem Druck in das Holz eingebracht wird. Ziel ist eine Vollzelltränkung, d. h. eine komplette Durchtränkung des imprägnierbaren Splintholzbereichs mit dem Schutzmittel.

Schematische Darstellung einer Kesseldruckimprägnierung am Beispiel von Dielen aus Kiefernholz:

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Ergebnis:

FAQ

Verfärbungen auf Terrassenbelägen aus Holz

Verfärbungen auf Terrassenbelägen können verschiedene Ursachen haben. Häufig sind es einfache Verschmutzungen oder organische Ablagerungen (z. B. Blätter, Herbstlaub), die leicht zu entfernen sind. Manchmal sitzen aber auch dunkle Flecken tief im Holz oder lassen sich nicht durch einfache Reinigungsmethoden entfernen. Hierbei kann es sich um Bläue- bzw. Schimmelpilzbefall oder um Eisenreaktionen handeln. Die natürliche Vergrauung wird in diesem Zusammenhang nicht als Verfärbung betrachtet. Verfärbungen durch Bläue- und Schimmelpilze Als Bläue werden im Allgemeinen bläuliche oder blauschwarze Verfärbungen im Holz bezeichnet, die durch holzverfärbende Pilze verursacht werden. Die Holzsubstanz wird von diesen Organismen nicht angegriffen, d. h., statische Eigenschaften wie Festigkeit und Tragfähigkeit werden nicht beeinflusst. Auch Schimmelpilze, die punktuell oder als „Schimmel-“Rasen auf der Holzoberfläche wachsen, können Hölzer verfärben. Schimmelpilzbefall beeinflusst ebenfalls nicht die Festigkeit des Holzes. Verfärbungen durch Bläue können nachträglich nicht mehr entfernt werden, auch Verfärbungen durch Schimmelpilze lassen sich nur bedingt entfernen. Ein Schutz vor Bläue- und Schimmelpilzbefall kann nur vorbeugend mit geeigneten Anstrichsystemen erfolgen.

FAQ
FAQ

Verfärbungen durch Eisenreaktionen

Einige Holzarten neigen zu dunklen Verfärbungen, die ausgelöst werden durch eine Reaktion von im Holz befindlichen Gerbstoffen mit Eisen. Sehr gerbstoffreiche einheimische Hölzer sind z. B. Lärche, Douglasie, Robinie und Eiche, aber auch tropische Holzarten wie Bangkirai, Teak und Garapa. Ursache der Eisengerbstoffreaktion können Metallbearbeitungen, Abrieb von Drahtbürsten oder Schleifpapier sein, aber auch eisenhaltige Blumen- oder Rasendünger. Nach dem Kontakt mit Eisenspänen oder -staub werden die wasserlöslichen Gerbstoffe durch Befeuchtung – z. B. durch Niederschläge – mobilisiert und führen zu dieser Farbreaktion.

Solche Verfärbungen können nur verhindert werden, wenn die Hölzer bei einer Metallbearbeitung abgedeckt werden und eisenhaltiger Staub oder eisenhaltige Späne sofort trocken entfernt werden (z. B. mit einem Staubsauger).

FAQ
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Hinweis: Mit der natürlichen Alterung gleichen sich die Verfärbungen in der Regel an das Aussehen des Holzes an; die Oberflächen werden gleichmäßig grau. Alternativ sind zur punktuellen Entfernung solcher Verfärbungen verschiedene Produkte erhältlich.

Vergrauen der Holzoberfläche

Das Vergrauen des Holzes ist ein natürlicher, stets fortschreitender Prozess und kann durchaus als Gestaltungselement gewünscht sein. Durch Sonneneinstrahlung, Wetterbeanspruchung sowie auch durch die Besiedelung mit Mikroorganismen oder Verschmutzung wirkt die Oberfläche zunächst unregelmäßig fleckig, bevor das Holz einheitlich vergraut. Die graue Optik entsteht nur oberflächlich durch die UV-Strahlung der Sonne, die einen der Hauptbestandteile des Holzes, das Lignin, abbaut. Dabei werden die wasserlöslichen, bräunlichen Abbauprodukte des Lignins durch Regen ausgewaschen, so dass am Ende das silbrig weiße Zellulosegerüst des Holzes zurückbleibt. Vergrautes Holz nimmt leichter Wasser auf und kann das Ansiedeln holzzerstörender Pilze begünstigen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Stabilität des Holzes nicht durch die silbrige Patina beeinträchtigt wird. Schutz vor dem Vergrauen bieten Pflegeprodukte, die mit einem entsprechenden UV-Schutz ausgerüstet sind. Weitere Hinweise finden Sie im Kapitel „Pflege“.

Wie sind Holzreste/Abschnitte sowie Terrassenhölzer nach deren Nutzung zu entsorgen?

Die Entsorgung von Altholz ist in Deutschland in der Altholzverordnung (AltholzV) vom 12.08.2002 geregelt. Dabei wird zwischen so genannten „Altholzkategorien A I bis A IV“ unterschieden. Für Terrassenmaterial aus Holz sind dabei je nach Holzart und Behandlung folgende Kategorien relevant:

A I Naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Altholz, praktisch nicht verunreinigt

Dies gilt für Terrassendielen, die aus unbehandeltem Vollholz bestehen und vor oder während der Nutzung NICHT mit Pflegemitteln oder Holzschutzmitteln behandelt wurden. Abschnitte sowie nach der Nutzung nicht mehr benötigtes Holz dieser Kategorie darf im Haushalt in so genannten „Kleinfeuerungsanlagen“ verbrannt werden. Alternativ kann dieses Holz auch der lokalen Müllentsorgung oder den entsprechenden Sammelstellen der Gemeinden zugeführt werden.

A II Verleimtes, beschichtetes, lackiertes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

Hierzu gehören Terrassendielen aus unbehandeltem oder modifiziertem Holz, welches in irgendeiner Form vor oder während der Nutzung mit Pflegeölen, Farbanstrichen oder dergleichen, jedoch nicht mit Holzschutzmitteln behandelt wurde. Dieses Holz darf nur in Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 30 Kilowatt und nur in Betrieben der Holzbe- oder -verarbeitung verbrannt oder stofflich verwertet werden, z. B. zur Herstellung neuer Spanplatten. Daher sollte dieses Holz den entsprechenden Sammelstellen der Gemeinden zugeführt werden. Evtl. können hierfür Gebühren anfallen.

A III Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel

Hierzu können z. B. WPC-Terrassendielen auf PVC-Basis zählen. Eine generelle Einstufung von WPC kann jedoch nicht erfolgen, daher ist im Einzelfall beim Einkauf nachzufragen, wie die Produkte eingestuft sind. Diese Produkte sind lt. Altholzverordnung zur Verbrennung in einer geeigneten Anlage vorgesehen und müssen daher den entsprechenden Sammelstellen der Gemeinden zugeführt werden. Evtl. können hierfür Gebühren anfallen.

A IV Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz und Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann

Hierzu gehören z. B. kesseldruckimprägnierte Hölzer (KDI) sowie mit Holzschutzmitteln behandelte modifizierte Hölzer oder WPC-Terrassendielen. Diese sind lt. Altholzverordnung zur Verbrennung in einer geeigneten Anlage vorgesehen und müssen daher den entsprechenden Sammelstellen der Gemeinden zugeführt werden. Evtl. können hierfür Gebühren anfallen.

Hinweis: Einige Behandlungsmethoden oder Holzschutzmittel können nicht einfach erkannt werden, da sie farblos sowie geruchs- und geschmacksneutral sind. Hierzu gehören z. B. auch „modifizierte Hölzer“ und WPC, für die unter Umständen keine verbindliche Zuordnung zu einer Altholzkategorie vorliegt. Lässt sich Altholz nicht eindeutig einer Altholzkategorie zuordnen, ist es in eine höhere Altholzkategorie einzustufen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 AltholzV).

Was ist Splint- und Kernholz?

Die jüngeren, außen liegenden Jahrringe eines Stammquerschnitts bilden das so genannte Splintholz. Im Splintholz werden Wasser und Nährstoffe von den Wurzeln in die Baumkrone geleitet sowie Zucker und Stärke gespeichert. Im Gegensatz dazu ist das aus älteren, im Stamminneren liegenden Jahrringen gebildete Kernholz physiologisch nicht mehr aktiv. Die für die Wasserleitung und Speicherung von Reservestoffen vorgesehenen Zellen sind abgestorben. Kernholz ist somit „totes Holz“ und hat nur noch eine statische Funktion (Festigkeit/Stützfunktion). Der während des Wachstums eines Baumes als Verkernung bezeichnete Vorgang beginnt je nach Holzart zu unterschiedlichen Zeitpunkten, z. B. bei Lärche nach ca. 5 Jahren, bei Eiche und Kiefer nach ca. 20 Jahren. Kernholz und Splintholz unterscheiden sich dadurch auch durch ihren Wassergehalt. Das Kernholz bestimmt im Wesentlichen die natürliche Dauerhaftigkeit einer Holzart. Je nach Holzart kann der Kern durch Einlagerung verschiedener Stoffe („Kerninhaltsstoffe“) dunkler gefärbt sein. Sind Kern und Splint optisch gut zu unterscheiden, spricht man von Farbkernholz (typ. Vertreter: Kiefer, Lärche, Douglasie). Ist zwischen Kernholz und Splintholz kein Farbunterschied, spricht man von Reifholz (typ. Vertreter: Fichte, Tanne).

FAQ

Querschnitt eines Farbkernholzes

Schutzmittel

(Holz-)Schutzmittel schützen Holz vor dem Befall durch holzzerstörende Schadorganismen wie Pilze und Insekten, einige auch vor holzverfärbenden Pilzen wie Schimmel und Bläue. Sie dienen damit der Verlängerung der Lebensdauer insbesondere von solchen Holzbauteilen, wenn diese keine ausreichende natürliche Dauerhaftigkeit besitzen. Der vorbeugende Schutz ist vor allen Dingen bei Hölzern, die der ständigen Bewitterung ausgesetzt sind, wichtig und sinnvoll.

Auch beim Einsatz schutzmittelbehandelter Hölzer sollten immer bauliche Maßnahmen zusätzlich berücksichtigt werden (z. B. für Wasserablauf sorgen, Feuchtenester verhindern).

Holzschutzmittel enthalten Wirkstoffe (Biozide), die die eigentliche Schutzfunktion im Holz ausüben. Für Terrassenholz sollten nur Holzschutzmittel verwendet werden, die im Kessel-Vakuum-Druck-Verfahren behandelt wurden, da damit ein sehr hohes Schutzniveau erreicht werden kann. Die Verarbeitung erfolgt bei diesem Verfahren stets durch Fachbetriebe. Das Schutzmittel ist nach dem Imprägnierprozess im Holz fixiert (auswaschbeständig). Holzschutzmittel sind so genannte Biozidprodukte, die zulassungspflichtig sind. Für eine Zulassung müssen sie strenge Kriterien erfüllen. Es muss zum einen ihre Wirksamkeit nachgewiesen werden, zum anderen wird von der Zulassungsbehörde erst dann eine Zulassung erteilt, wenn sowohl die Mittel wie auch das damit behandelte Holz aus gesundheitlicher und ökologischer Sicht positiv bewertet worden sind. Charakteristisch für Holzbauteile, die mit Schutzmitteln im Kessel-Vakuum-Verfahren behandelt wurden, ist ein grünlichbrauner bis oliver Farbton der Holzoberfläche. Er stammt von den kupferbasierten Wirkstoffen in den Schutzmitteln.

Holzschutzmittel unterscheiden sich von Wetterschutz-, Holzveredelungs- und Pflegemitteln. Letztere schützen das Holz vor Witterungseinflüssen und dienen u. a. der dekorativen Gestaltung.

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