Bevor mit dem Bau einer Holzterrasse begonnen wird, empfiehlt es sich, einige grundsätzliche Überlegungen anzustellen und sich mit den örtlichen Rahmenbedingungen zu beschäftigen – sowohl was die rechtlichen Voraussetzungen, den baulichen Aufwand als auch die spätere Nutzung betrifft. So stellt beispielsweise eine Hanglage eine ganz andere bauliche und handwerkliche Herausforderung dar als ebenes Gelände. Auch über die Größe, Ausrichtung und Lage der Terrasse und deren Einfluss auf die spätere Nutzung lohnt es, sich im Vorfeld Gedanken zu machen und rechtzeitig bauliche und ggf. regulatorische Maßnahmen in die Planung einzubeziehen (z. B. Notwendigkeit einer baurechtlichen Genehmigung, Erfüllen von Vorgaben der Gemeinde, Platzbedarf, Berücksichtigung eines Geländers, eines Wind-, Regen- oder Sonnenschutzes).
Baurechtliche Voraussetzungen
Im Allgemeinen ist das Erstellen von Terrassen ein genehmigungsfreies Bauvorhaben. Wenn Sie aber planen, die Terrasse zu überdachen oder zu unterkellern, sind landesspezifische Anforderungen zu beachten (Landesbauordnung). Terrassen ab einer Höhe von 1 m können ebenfalls genehmigungspflichtig sein. Auch bei den Abständen zu den benachbarten Grundstücken gibt es je nach Baugebiet und Art der Terrasse unterschiedliche Regelungen.