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Planung einer Holzterrasse

Je nach Lage zum benachbarten Grundstück ist ein Gespräch mit dem Nachbarn über das geplante Vorhaben sinnvoll, in bestimmten Fällen sogar notwendig. Landesbauordnungen, Nachbarrechtsgesetze sowie örtliche Bebauungspläne können je nach Lage und Abstand zum Nachbargrundstück dessen Einwilligung erforderlich machen.

Planung einer Holzterrasse

Baurechtliche Voraussetzungen

Im Allgemeinen ist das Erstellen von Terrassen ein genehmigungsfreies Bauvorhaben. Wenn Sie aber planen, die Terrasse zu überdachen oder zu unterkellern, sind landesspezifische Anforderungen zu beachten (Landesbauordnung). Terrassen ab einer Höhe von 1 m können ebenfalls genehmigungspflichtig sein. Auch bei den Abständen zu den benachbarten Grundstücken gibt es je nach Baugebiet und Art der Terrasse unterschiedliche Regelungen.

Tipp: Hilfreich zur Klärung ist ein Anruf beim zuständigen Bauamt bzw. der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.

Überlegungen zur Ausrichtung

Auch wenn häufig die Lage und Größe des Grundstücks und des Gebäudes der Terrassenplanung Grenzen setzt, ergibt sich doch genügend Spielraum, auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen. Dabei helfen einige grundsätzliche Überlegungen zur Ausrichtung und dem Platzbedarf.

Planung einer Holzterrasse

Nord-Ost

Eine Orientierung nach Nord-Ost schafft zur Mittagszeit ein schattiges Plätzchen.
Planung einer Holzterrasse

Süden

Bei einer südlichen Orientierung sorgt die Sonne vom Morgen bis zum späten Nachmittag für die meisten Sonnenstunden.
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Süd-West

Will man die Mittags- und Abendsonne genießen, ist eine Orientierung nach Südwesten empfehlenswert.

Flächenbedarf

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Hinweis: Der Flächenbedarf für 4 Personen beträgt ca. 20 m², 6 Personen benötigen ca. 25 m² Fläche.

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